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Heft 36

Erschienen in Heft 36/37, ordinär
(Doppelnummer 36/37)
Ressort: Feuilleton

Erlaubt ist, was gefällt

Bernhard Horwatitsch

Sitte und Anstand als freie Selbstbestimmtheit.

Das Sittengesetz ist ein so genannter unbestimmter Rechtsbegriff. Der Inhalt eines solchen Gesetzes ist vage, mehrdeutig und bedarf immer der Auslegung. Man spricht auch von Lücken intra legem und verweist auf eine Generalklausel. Denn das Sittengesetz existiert nicht so wie zum Beispiel das Strafgesetz. Schließlich kann man nicht alle möglichen und vielleicht sogar unmöglichen Sachverhalte antizipieren. Insofern ist es problematisch, wenn im deutschen Grundgesetz die Persönlichkeit nur dann frei entfaltet werden kann, wenn man dabei nicht gegen das sogenannte Sittengesetz verstößt. Denn wie sollte man sich an ein Gesetz halten können, das nicht existiert bzw. immer der Auslegung eines Volljuristen bedarf? Auch die berühmte Würde des Menschen ist von dieser Unbestimmtheit geprägt. Da sich der Würde-Begriff nicht vom zweiten Konjunktiv von „sein“ ableitet, sondern vom Wert des Menschen, könnte man auch Georg Kreisler zitieren:
[J]a das Bier wird teurer, das Papier wird teurer, hab’n die Zeitungen uns jüngst erklärt. Auch das Öl wird teurer und das Mehl wird teurer, nur der Mensch ist nach wie vor nichts wert, denn rein chemisch g’sprochen ist der samt den Knochen vierzig Schilling wert, ganz ohne Spaß. Aber der Wert des Menschen ist natürlich kein Güterwert, auch kein Funktionswert, sondern eine  Wertvorstellung. Und der Witz in Kreislers Lied ist ja, dass es so traurig ist, dass sich die Menschen immer weniger vorstellen können.

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